PRESSEINFORMATION
Juli 2020


Bringt die Neuregelung zur gegenseitigen Anerkennung von Wirtschaftsgütern
im Europäischen Binnenmarkt (Verordnung (EU) 2019/515) endlich den erhofften Durchbruch?

Die Basis für einen europäischen Binnenmarkt wurde bereits im März 1957 durch die „römischen Verträge“ geschaffen. Im Februar 1979 wurde durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung von sogenannten nicht harmonisierten Teilen gesprochen. Wirklich geändert hat sich dennoch nicht viel!

Der Binnenmarkt unterscheidet zwischen harmonisierten und nicht harmonisierten Produkten. Für letztere gibt es keine europäisch einheitlichen Regelungen. Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung soll den problemlosen Marktzugang für nicht harmonisierte Teile gewährleisten, sofern diese Produkte nicht unter die Ausschlusskriterien (zum Beispiel Gefahr für Leib und Leben) fallen.

Im Juli 2008 wurde eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, die der „gegenseitigen Anerkennung“ endgültig zum Durchbruch verhelfen sollte. Veränderungen? Leider wieder überwiegend Fehlanzeige.  Die Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Binnenmarkt muss, zumindest bisher, als gescheitert angesehen werden.

Die neue Chance für das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung: Am 19. April 2020 ist die neue Binnenmarktverordnung 2019/515 in Kraft getreten. Darin sind erstmals die Begriffe benutzen bzw. verwenden im Text formuliert und verankert – eine Verbraucherforderung, die seit Jahrzehnten besteht!



Es fehlt allein der Glaube, dass die EU-Mitgliedstaaten nachgelagerte nationale Regelungen mit handels- oder nutzungshemmender Wirkung eigenaktiv außer Kraft setzen. Viele Autozubehör- und Tuningteile gehören zu den sogenannten nicht harmonisierten Teilen. Obwohl mit Teilegutachten benannter Technischer Dienste oder Genehmigungen des Kraftfahrtbundesamtes ausgestattet, wurde Kunden in anderen EU-Staaten die Nutzung solcher Bauteile dennoch maßgeblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Nicht nur die Autozubehör- und Tuningbranche wird betroffen sein – vermutlich sind viele andere Branchen mit ebenfalls nicht harmonisierten Produkten gleichsam betroffen.

Die Corona-Pandemie und weitere internationale Entwicklungen zeigen, wie sehr die EU-Staaten im Eigeninteresse einen wirklich funktionierenden Binnenmarkt brauchen und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung leben sollten.

Der Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) hält es nicht für ausgeschlossen, dass trotz der neuen Verordnung erneut der EuGH angerufen werden muss – dann, wenn nachweisbar ist, dass die Länder die Forderungen des Gesetzes nicht umsetzen sollten. Es wäre bedauerlich, wenn es so weit kommen müsste. Es wäre wieder eine verpasste Chance für Europa.

Über den VDAT:

Der VDAT e.V. ist der Berufsverband der Autozubehör- und Tuningindustrie. Im Verband sind rund 140 namhafte Unternehmen organisiert, darunter viele Weltmarktführer. Weitere Informationen zum Verband der Automobil Tuner e.V. unter www.vdat.org.

Abdruck honorarfrei * Beleg erbeten

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 PR_VDAT_EU_Binnenmarkt.pdf
 PR_VDAT_EU_Binnenmarkt.doc



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